Präambel
Das Internetportale www.carfleet24.de wird von der FleetXpert Gesellschaft für LeaseFinanz und Flottenmanagement mbH (nachstehend „FleetXpert“), Landsbergerstr. 428, 81241 München betrieben.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachstehend „AGB“) in der jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses aktuellen Fassung, gelten für alle Vermittlungen, die über die Internetportale von FleetXpert, Kooperationen, Geschäftsbeziehungen oder sonstige Kontakte getätigt werden. Alle vorangegangenen Versionen verlieren mit Erscheinen der überarbeiteten Version ihre Gültigkeit.
1.2 Mit der Aufgabe eines schriftlichen Vermittlungsauftrages bestätigt der Auftraggeber/ Leasingnehmer, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und verstanden zu haben und akzeptiert die nachfolgenden Konditionen.
1.3 Von den AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers/Leasingnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, FleetXpert hat diesen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Gegenstand
2.1 FleetXpert tritt ausschließlich als Agentur zur Vermittlung von Kraftfahrzeugen ihrer Vertriebspartner auf.
2.2 FleetXpert ist keine Bank, kreditgewährendes Unternehmen oder Leasinggesellschaft. FleetXpert wickelt keine Geldgeschäfte ab und betreibt kein Gewerbe im Sinne eines Bankwesen-gesetzes oder EU-Geldgesetzes.
§ 3 Vermittlungsauftrag, Stornierung, Widerruf
3.1 FleetXpert wird durch den Auftraggeber/Leasingnehmer mit der Vermittlung eines Kauf-, Leasing- oder Finanzierungsvertrages zwischen dem Auftraggeber/Leasingnehmer und einem Händler, einer Leasinggesellschaft oder dem finanzierenden Kreditinstitut beauftragt.
3.2 Der Vermittlungsauftrag gilt als angenommen, wenn er vom Auftraggeber/Leasingnehmer unterschrieben bei FleetXpert eingeht und FleetXpert die Annahme nicht ablehnt.
3.3 Der Vermittlungsauftrag ist mit seiner Übermittlung durch FleetXpert an den Händler, die Leasinggesellschaft oder das finanzierende Kreditinstitut erfüllt.
3.4 Die Leistungen von FleetXpert sind für den Auftraggeber/Leasingnehmer kostenlos. Wenn der Auftraggeber/Leasingnehmer nach Unterschrift eines Vermittlungsauftrages den Vertrag mit dem Händler, dem Leasingunternehmen oder dem finanzierenden Kreditinstitut nicht abschließt, fällt eine Stornierungsgebühr in Höhe von 150 € an. Selbstverständlich entfällt die Stornierungsgebühr, wenn der Händler oder die Leasinggesellschaft das Fahrzeug nicht wie im Vermittlungsauftrag beschrieben, anbieten kann.
3.5 Den Vermittlungsauftrag können Verbraucher innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen schriftlich widerrufen. Die Frist beginnt mit der Unterzeichnung des Vermittlungsauftrages. Ein Widerruf muss schriftlich an FleetXpert erfolgen. Die rechtzeitige Absendung des Widerrufs genügt zur Wahrung des Widerrufrechtes.
§ 4 Ablehnung oder Auflösung des Vermittlungsauftrages
4.1 Die von FleetXpert auf den Internetportalen, Flyern oder sonstigen Medien platzierten Fahrzeugangebote gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bei dem jeweiligen Angebot vermerkt ist, nur "solange der Vorrat reicht".
4.2 Wenn ein zur Vermittlung beauftragtes Fahrzeug bzw. ein vergleichbares Modell nicht mehr verfügbar oder bestellbar ist oder die Produktion vom Hersteller eingestellt wurde, kann FleetXpert den Vermittlungsauftrag ablehnen oder auflösen. Das gleiche gilt bei irrtümlichen Angaben in dem Vermittlungsauftrag.
4.3 Sollte FleetXpert einen Vermittlungsauftrag ablehnen oder auflösen, wird FleetXpert in diesen Fällen den Auftraggeber/Leasingnehmer darüber informieren, dass eine Vermittlung nicht möglich ist. Gleichzeitig wird sich FleetXpert aber um eine geeignete Alternative bemühen.
§ 5 Preise, Überführungskosten, Auslieferung und Lieferzeiten
5.1 Die abgebildeten Preise sind, wenn nicht anders ausgewiesen, Endpreise inkl. der derzeit gültigen Mehrwertsteuer.
5.2 Überführungskosten- oder Werksabholungskosten werden ausgewiesen.
5.3 Die Auslieferung erfolgt durch den jeweiligen Händler oder der Leasinggesellschaft oder bei Werksabholung am Standort des Werkes. Eine Anlieferung an einen vom Auftraggeber/Leasingnehmer bestimmten Ort kann gesondert vereinbart werden.
5.4 Die von FleetXpert genannten Lieferzeiten sind unverbindliche Angaben.
§ 6 Kauf-, Leasing-, Finanzierungsverträge und Zahlung
6.1 Der Auftraggeber/Leasingnehmer erhält vom ausliefernden Händler, der Leasinggesellschaft oder dem finanzierenden Kreditinstitut entweder eine Auftragsbestätigung, einen Kaufvertrag, einen Finanzierungs- oder Leasingvertrag für das bei FleetXpert in Auftrag gegebene Fahrzeug. Die diesbezügliche Wahl liegt im Ermessen und im Verantwortungsbereich des jeweiligen Händlers, der Leasinggesellschaft oder dem Kreditinstitut.
6.2 FleetXpert selbst wird nicht Partei dieses Kauf-, Leasing- oder Finanzierungsvertrages. Auch obliegt FleetXpert nicht die Prüfung der Inhalte dieses Vertrages. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Händler, Leasinggeber oder finanzierendem Kreditinstitut und dem Auftraggeber/ Leasingnehmer gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers, Leasinggebers oder finanzierendem Kreditinstitut.
6.3 Der Kaufpreis wird unmittelbar bei Fahrzeugübernahme an den ausliefernden Händler fällig. Die Zahlung erfolgt direkt an den Händler. Bei Leasing- und Finanzierungsverträgen erfolgt die Zahlung entsprechend des mit dem jeweiligen Finanzdienstleister geschlossenen Vertrages.
§ 7 Lieferantenschutz und Schadensersatzansprüche
7.1 Der Auftraggeber sichert FleetXpert hiermit ausdrücklich zu, ernsthaft an dem Kauf eines entsprechenden PKW persönlich interessiert zu sein. Er sichert weiterhin zu, nicht als Fahrzeughersteller/Fahrzeughändler oder im Auftrage eines solchen oder mit diesen verbundene Unternehmen oder von diesen beauftragten Testkäufe oder Testanfragen durchzuführen, durch welchen dem Auftraggeber, Lieferanten oder den ausliefernden Händlern ein Schaden - sei es wirtschaftlicher oder immaterieller Art - entstehen kann.
7.2 Zuwiderhandlungen werden strafrechtlich verfolgt. Darüber hinaus behält sich FleetXpert vor, in diesem Falle zivilrechtlich Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.
§ 8 Haftung und Schadenersatz
8.1 FleetXpert ist eine reine Vermittlungsagentur. FleetXpert bringt Anbieter und Auftraggeber/ Leasingnehmer mittels eigener Werbung und von Händlern und Leasinggesellschaften übernommener Warenangebote sowie eines auf Basis von Angaben der Händler oder Leasinggesellschaften durch FleetXpert kalkulierten Preises zusammen.
8.2 FleetXpert haftet nicht für Annahme, Nichtannahme, nicht vollständige, falsche oder verspätete Annahme eines Vermittlungsauftrages durch den Händler, Finanzdienstleister oder FleetXpert.
8.3 Ebenso wenig haftet FleetXpert für sämtliche Angelegenheiten aus Verträgen zwischen Auftraggeber/Leasingnehmer und Händlern, Hersteller und Finanzdienstleistern.
8.4 Ausgeschlossen ist neben der Haftung von FleetXpert insbesondere auch die persönliche Haftung des gesetzlichen Vertreters sowie der Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von FleetXpert für vor, während oder nach der Auftragsabwicklung verursachte Schäden, ausgenommen für grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden und solche, die durch die Verletzung einer Kardinalpflicht entstanden sind. Entsprechendes gilt für vor der Auftragsabwicklung entstandene Schäden.
8.5 FleetXpert haftet nicht für unvorhersehbare Folgeschäden.
§ 9 Datenschutz
9.1 FleetXpert verpflichtet sich, die Privatsphäre aller Personen zu schützen, die Vermittlungs-anfragen stellen und die personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln. Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten umfasst die Speicherung, Veränderung, Übermittlung, Sperrung und Löschung und Nutzung der Daten des Auftraggebers/Leasingnehmers unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und des Fernmeldegeheimnisses. Die Daten werden in erster Linie zur Vertragsabwicklung elektronisch verarbeitet und genutzt und nur solange aufbewahrt, wie es im Rahmen dieser Regelungen unter Einhaltung des anwendbaren Rechts erforderlich ist.
9.2 Durch die Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber/Leasingnehmer sein Einverständnis damit, dass FleetXpert berechtigt ist, personenbezogene Daten zu verarbeiten und zu nutzen, soweit dies zur bedarfsgerechten Gestaltung der Leistung und zur Werbung und Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist. Mit seiner Einverständniserklärung zur Datennutzung erklärt sich der Auftraggeber einverstanden, dass seine Daten von FleetXpert für eigene Marketingzwecke verwendet werden dürfen. Der Auftraggeber hat das jederzeitige Recht, seine Zustimmung zur Verwendung seiner Daten mit Wirkung für die Zukunft schriftlich zu widerrufen.
9.3 FleetXpert ist ausdrücklich dazu berechtigt, die Daten der Auftraggeber/Leasingnehmer an Händler und gegebenenfalls an Finanzdienstleister zum Zweck der Erfüllung des Vermittlungs-auftrages weiterzugeben.
§ 10 Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
10.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen der Schriftform.
10.2 Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anwendbar ohne die Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.3 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und in Zusammenhang mit diesem Rechtsverhältnis ist, wenn der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlichrechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, München.
§ 11 Salvatorische Klausel
Soweit eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
München, den 05.10.2009